TAETER-OPFER-AUSGLEICH

AUSSERGERICHTLICHE EINIGUNG

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung strafrechtlich relevanter Konflikte. Er ist ein Angebot an Geschädigte und Täter bzw. Täterinnen, sich in einer geschützten Atmosphäre, mit Unterstützung einer allparteilichen Vermittlungsperson, fair auszusprechen und eine Lösung auszuhandeln.

GESCHÄDIGTE

Für Geschädigte bietet der TOA die Chance:
 
  • Gehör zu finden,
  • Tätern und Täterinnen zu zeigen, welche Folgen ihre Handlungen ausgelöst haben,
  • aktiv an der Lösung des Konflikts mitzuwirken,
  • schnelle und unbürokratische Schadensregulierung zu erreichen,
  • den sozialen Frieden wiederherzustellen.

TÄTER UND TÄTERINNEN

Für Täter und Täterinnen bietet der TOA die Chance:

  • für ihre Taten Verantwortung zu übernehmen,
  • darzulegen, wie es dazu gekommen ist,
  • den entstandenen Schaden auszugleichen,
  • eine Einstellung des Strafverfahrens oder Strafmilderung zu erreichen.

VORAUSSETZUNGEN

Grundsätzlich kann in jedem Stadium des Strafverfahrens geprüft werden, ob ein TOA in Frage kommt. Er kommt in Betracht, wenn beide Parteien eine selbstbestimmte Einigung anstreben.

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